Strategie-Entwicklung und Transformation
Die Entwicklung einer Strategie, ob nun im großen Wurf oder für eine einzelne Abteilung oder ein Team entworfen, ist der erste Schritt zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbs-Position. Und dieses auch, wenn Sie Marktführer sind und Ihre Wettbewerber bereits hinter sich gelassen haben. Gilt es nicht, gerade dann auch weitere Fahrt aufzunehmen und zu zeigen, wer der Beste ist?
Die Strategie beweist sich nur als exzellent, wenn sie auch umgesetzt wird und in der Umsetzung Visibilität erzielt für Ihre Kunden und Teams: durch klare Kommunikation und darstellbare, realistische Ergebnisse. Umsetzungsstärke ist es also, was den Gewinner ausmacht.
Dabei ist einer allein im Boot nie so gut, kann nicht so gut den Horizont im festen Blick behalten und niemals alleine so erfolgreich ans Ziel kommen wie ein Team. Das Team ist es also auch, was das Rennen entscheidet.
Und darum möchten wir Sie unterstützen. Wir möchten Sie und Ihre Teams mit unserer agilen, mutigen und dabei stets Risiken- und Nutzen-abwägenden Beratung in Ihrer Exzellenz-Orientierung begleiten.
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Agile Strategieentwicklung und -umsetzung
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Führungskräfte- und Team-Coaching
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Aufbau neuer Organisationsstrukturen und Prozessen
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Leitung von Task Forces und Krisenprojekten
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Fachliche Begleitung von Digitalisierungsprogrammen
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Programm- und Projektmanagement
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Beratung Vertragsmanagement (Supply Chain/ Lieferantenverträge)
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Optimierung Lieferantenmanagement
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Individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsentwicklung
Einführung/ Gestaltung von Managementsystemen
Managementsysteme sind standardisierte Vorgehensweisen, um spezielle Themen im Unternehmen durchzuführen/ einzuführen. Beispiele etablierter Management-System sind Qualitätsmanagement ISO 9001/ IATF 16949, Energiemanagement ISO 50001 oder Umweltmanagement ISO 14001.
Ob einzelne oder integriert - hat zumeist drei Gründe
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Strukturierte und standardisierte Vorgehensweise zur Erreichung von Wettbewerbsstärken und Hebung von Kostenpotentialen
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Führungskräfte- und Team-Coaching
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Erhalt von staatlichen oder kommunalen Förderungen oder
Genehmigung von Anlagen -
Geschäftsvoraussetzung für Kundenaufträge, Anforderungen von Kunden
Ein solches System besteht in der Regel über viele Jahre und wird Jahr für Jahr weiterentwickelt und verfeinert.
Neben dem Qualitätsmanagement gibt es viele weitere Standards, die dem Unternehmen Vorteile bringen: Arbeitssicherheits- oder Nachhaltigkeitsmanagement.
Mehreren dieser Normen/ Standards liegt beginnend in 2015 eine einheitliche Struktur zu Grunde, so dass sie sehr einfach zu kombinieren sind in einem „integrierten Managementsystem“. Dadurch werden redundante Doppelarbeiten zu den jeweiligen Standards vermieden.
Vorteile von einem Managementsystem sind seit dem ersten Tag vorhanden (Bsp. Struktur in den Arbeitsabläufen) oder werden erst nach einiger Zeit sichtbar (Bsp. Reduzierung von Reklamationen).
Hier einige der Vorteile:
- Einheitliche Prozesse und Abläufe
- Transparenz und Information
- Einfachere Einarbeitung von neuen Mitarbeitern
- Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen
- Reduzierung von Kosten (Qualität, Energie, …)
- Kundenzufriedenheit z.B. durch Reduzierung von Reklamationen
- Motivation der Mitarbeiter
Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese Vorteile für Ihr Unternehmen zu generieren!
Unser Angebot an Sie: - Einführung Ihres (integrierten) Managementsystems
- Erhebung und Analyse von Kennzahlen zur Messung der Prozess- und Unternehmensleistung
- Maßnahmen zur Senkung der Qualitätskosten und Erhöhung der Kundenzufriedenheit
BAFA-Energieaudit (EDL-G & EN 16247-1)
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde novelliert und ist seit 22.04.2015 in Kraft. Es schreibt für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, regelmäßige Energieaudits vor. Das erste Audit war bis zum 05.12.2015 durchzuführen.
Das EDL-G gilt für Unternehmen aller Branchen, die allein oder im Firmenverbund nicht der europäischen Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen. Wer insgesamt mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Umsatz von mehr als 50 Mio. bzw. eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro erwirtschaftet, war verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit vorzuweisen, das mindestens den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht.
Auch "vermeintliche" KMUs, also solche, die knapp die obigen Kriterien einhalten, sollten anhand der bekannten Schemata von KfW oder der EU prüfen, ob sie wirklich KMU sind und nicht etwa durch die Verbundenheit mit anderen Unternehmen als Nicht-KMU gelten.
Wesentliches Ziel eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in Ihrem Unternehmen. Durch das Energieaudit sollen Energieflüsse und Potenziale für die Verbesserungen der Energieeffizienz identifiziert und daraus Verbesserungspotenziale abgeleitet werden. Eine Weiterentwicklung beispielsweise zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist möglich
Nach der Beauftragung erfolgt das Audit, welches nach dem Auftaktgespräch die Ortsbegehung und die Datenerfassung beinhaltet. Es folgen die Analyse der Energiedaten und die Berichterstattung durch den Energieauditor. Im Bericht werden weitere Energie-Einspar-Möglichkeiten für Sie aufgezeigt. Abschließend wird der Bericht – nach Abstimmung mit Ihnen an die BAFA übermittelt.
Die Energieaudits müssen alle 4 Jahre durchgeführt werden.
Durch die Qualifikationen und Erfahrungen unserer Mitarbeiter:innen sind wir in der Lage, Ihrem Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung eines Energieaudits zur Seite zu stehen.
Unsere Auditoren sind bei der BAFA akkreditiert.
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Ermittlung und Visualisierung Ihres Energie-IST-Zustandes: Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
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Darstellung von Energieverbesserungs- und Einsparpotenzialen
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Auflistung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit Hilfe von Schwachstellenanalysen
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Erstellung eines Energieauditberichts
Audits: Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitssicherheit
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Interne Audits: Überprüfung der internen Prozesse und kontinuierliche Verbesserung der Abläufe (Forderung der Norm)
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Interne Audits oder Lieferantenaudits: Ursachenanalyse bei komplexen Reklamationen
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Lieferantenaudits: Verbesserung der Abläufe beim Lieferanten und in der Schnittstelle zwischen Lieferanten und Ihnen
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Kundenaudits: vergleichbar mit einem Lieferantenaudit, nur dass Ihr Kunde ein Audit bei Ihnen als seinem Lieferanten durchführt
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Zertifizierungsaudit: Bestätigung der Umsetzung aller durch die Normen verlangten Einzelforderungen bei Ihnen mit dem Ergebnis, dass Ihr Zertifikat erteilt oder verlängert wird
Alle diese Audits fordern vom Auditor spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Audits – sprechen Sie uns gerne dazu an.
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Darstellung von Energieverbesserungs- und Einsparpotenzialen
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Durchführung der Audits durch qualifizierte und erfahrene Auditoren und Übernahme des Auditmanagements (Auditplanung, -Durchführung und -Nachverfolgung)
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Interne Audits: Ein geübter Blick und viele Hinweise zu Best-Practice Lösungen
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Lieferantenaudits: Ihre Produktforderungen werden überprüft und im Falle von Problemen oder Reklamationen übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Lieferanten – wenn nötig auch als Mediator
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Kundenaudits: Wir geben Ihrem Kunden die notwendigen Hinweise der Interpretation Ihres Managementsystems. Ihre Leistungen stehen im Vordergrund und werden nicht durch Nebensächlichkeiten verdeckt
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Zertifizierungsaudits: Gerne begleiten wir diese Audits als Unterstützung für Sie. Wir geben wertvolle Tipps und sprechen mit den Zertifizierungsauditoren, damit alle Normforderungen umgesetzt werden, die notwendig sind und Ihre Ressourcen geschont werden, wenn es darum geht, unnötige Forderungen zu vermeiden
Aufbau Nachhaltigkeits-management & Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD)
Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung sind die wichtigsten Fragen der Zukunft. Daher wird das Bewusstsein zur gesellschaftlichen Verantwortung immer stärker die Messlatte, an der sich Organisationen und Unternehmen messen lassen (müssen).
Damit wächst die Bedeutung von CSR-Berichterstattung. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend durch die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die am 5. Januar 2023 in der EU in Kraft getreten ist. Die Berichtspflicht soll nun erheblich ausgeweitet werden, so dass die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schätzungsweise EU-weit von 12.000 auf ca. 50.000 steigt (ca. 15.000 davon allein in Deutschland).
Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert. Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen sind von der neuen Berichtspflicht erfasst. Zudem sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro
- Zahl der Beschäftigten > 250
Somit sind nur Kleinstunternehmen noch von der nichtfinanziellen Berichterstattung ausgenommen. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen.
- Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht: Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten. Durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte im Wege von Kennziffern sollen außerdem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gestärkt werden.
- Neues Verständnis von Wesentlichkeit: Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihr Unternehmen zu berichten. Bislang musste nur dann über Sachverhalte berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.
Durch die EU-Gesetze werden diverse Inhalte des Berichts sowie Ziele, Kennzahlen etc festgelegt. ITUQAS-Berater sind ausgebildete und Personen-zertifizierte CSR-Nachhaltigkeits-Manager.
Wir überprüfen gerne Ihren Bericht, ob er den Vorgaben der EU-Gesetzgebung entspricht und geben Ihnen Hinweise bzgl. notwendiger Änderungen oder auch nur wünschenswerter Anpassungen, um Ihr Unternehmen und Ihr Nachhaltigkeitsmanagement im EU-Gedanken noch besser darzustellen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne ein Zertifikat zu der Konformität des Berichts mit der ISO 26000 und der RL 2014/95/EU zu bescheinigen.
Die ISO 26000 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen“ wurde entwickelt, um eine objektive Grundlage und die Möglichkeit zu haben, Zertifizierungs-, Lieferanten-, Partner- und Kunden-Audits in Organisationen und Unternehmen durchzuführen. Damit können Sie ein international anerkanntes Zertifikat zur gesellschaftlichen Verantwortung vorlegen und zeigen, dass Sie die Anforderungen an gesellschaftlicher Verantwortung erfüllen.
Sie erstellen den Bericht – Wir unterstützen Sie!
- Wir geben Ihnen einen Leitfaden – Beratung zur Unternehmensausrichtung, Vorgehensweise und Erstellung des Berichts
- Wir geben Ihnen Sicherheit – Bewertung der Vollständigkeit Ihres CSR-Berichts bevor Sie ihn einreichen
- Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne ein Zertifikat zu der Konformität des Berichts mit der ISO 26000 und der RL 2014/95 EU
Ausrichtung des Unternehmens
- Definition der Ziele, Kennzahlen und Unternehmenswerte
- Unterstützung bei der Datensammlung
- Auswertung der Daten
- Erstellung des CSR-Berichts
Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg der Nachhaltigkeitsberichterstattung!